Zum Inhalt springen
KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · NORDRHEIN-WESTFALEN

Zwangsversteigerung Wipperfürth: 3 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Wipperfürth (Nordrhein-Westfalen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Wipperfürth3
Ø Verkehrswert227.702 €
Wertgrenzen entfallen1
Mit PDF-Bekanntmachung3

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Gebäude- und Freifläche2026-11-11

Gebäude- und Freifläche: Kupferberg, 51688 Wipperfürth

51688 Wipperfürth · AG Wipperfürth

Verkehrswert / Schätzwert5.107 €
Einstieg / Mindestgebot2.554 €
Doppelhaushälfte2026-12-09

Doppelhaushälfte: Sattlerstraße 1, 51688 Wipperfürth

51688 Wipperfürth · AG Wipperfürth

Verkehrswert / Schätzwert345.000 €
Einstieg / Mindestgebot172.500 €
Doppelhaushälfte2027-01-13

Doppelhaushälfte: Im Siebenborn 74 A, 51688 Wipperfürth

51688 Wipperfürth · AG Wipperfürth

Verkehrswert / Schätzwert333.000 €
Einstieg / Mindestgebot166.500 €
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Gebäude- und Freifläche51688 WipperfürthAG Wipperfürth2026-11-115.107 €2.554 €511 €Prüfen →
Doppelhaushälfte51688 WipperfürthAG Wipperfürth2026-12-09345.000 €172.500 €34.500 €Prüfen →
Doppelhaushälfte51688 WipperfürthAG Wipperfürth2027-01-13333.000 €166.500 €33.300 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Wipperfürth

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Wipperfürth statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Wipperfürth (Nordrhein-Westfalen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Wipperfürth) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Wipperfürth?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.