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5/10- & 7/10-Grenze Rechner: Zwangsversteigerung (§ 74a / § 85a ZVG)

Berechnen Sie kostenlos die absolute 5/10-Wertgrenze (§ 85a ZVG), die 7/10-Gläubigergrenze (§ 74a ZVG), die 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG), den Gerichtszuschlag und die Grunderwerbsteuer nach Bundesland.

10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG)32.000 €
5/10-Grenze (§ 85a ZVG Mindestgebot)160.000 €
7/10-Grenze (§ 74a ZVG Gläubigerschutz)224.000 €
Gesamtkapitalbedarf bei 7/10 inkl. Steuer & Sanierung263.080 €
Rechnerischer Abschlag bei 5/10-Zuschlag-160.000 €

Häufige Fragen zu Wertgrenzen & Sicherheitsleistung im ZVG

Was bedeutet die 5/10-Grenze (§ 85a ZVG) bei der Zwangsversteigerung?

Bleibt das abgegebene Meistgebot im ersten Versteigerungstermin unter 50 % (5/10) des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts (§ 74a Abs. 5 ZVG), muss das Vollstreckungsgericht den Zuschlag von Amts wegen versagen.

Was ist der Unterschied zur 7/10-Grenze (§ 74a ZVG)?

Liegt das Meistgebot zwischen 50 % und unter 70 % (7/10) des Verkehrswerts, kann ein berechtigter Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen. Stellt der Gläubiger keinen Antrag, ist ein Zuschlag bereits ab 50 % möglich.

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) im Versteigerungstermin?

Die Bietsicherheit beträgt in der Regel 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und muss vor dem Termin per Überweisung an die Gerichtskasse oder per Bundesbankscheck/Bankbürgschaft nachgewiesen werden.

Aktuelle Zwangsversteigerungen nach Amtsgericht prüfen