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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · SCHLESWIG-HOLSTEIN

Zwangsversteigerung Stolpe: 1 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Stolpe (Schleswig-Holstein) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Stolpe1
Ø Verkehrswert233.000 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung1

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Wohnungseigentum (Einfamiliendoppelhaushälfte)2026-11-18

Wohnungseigentum (Einfamiliendoppelhaushälfte) in Stolpe

24601 Stolpe · AG Plön

Verkehrswert / Schätzwert233.000 €
Einstieg / Mindestgebot116.500 €
120.51 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Wohnungseigentum (Einfamiliendoppelhaushälfte)24601 StolpeAG Plön2026-11-18233.000 €116.500 €23.300 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Stolpe

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Stolpe statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Stolpe (Schleswig-Holstein) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Plön) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Stolpe?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.