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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · NORDRHEIN-WESTFALEN

Zwangsversteigerung Schloß Holte-Stukenbrock: 2 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Schloß Holte-Stukenbrock (Nordrhein-Westfalen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Schloß Holte-Stukenbrock2
Ø Verkehrswert248.000 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)2026-12-03

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer): Teutoburger Weg 49,51,49a,49b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Schloß Holte

33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Schloß Holte · AG Bielefeld

Verkehrswert / Schätzwert146.000 €
Einstieg / Mindestgebot73.000 €
3 bis 4 Zimmer
Doppelhaushälfte2026-12-10

Doppelhaushälfte: In den Lüchten 38 C, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Stukenbrock

33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Stukenbrock · AG Bielefeld

Verkehrswert / Schätzwert350.000 €
Einstieg / Mindestgebot175.000 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Schloß HolteAG Bielefeld2026-12-03146.000 €73.000 €14.600 €Prüfen →
Doppelhaushälfte33758 Schloß Holte-Stukenbrock, StukenbrockAG Bielefeld2026-12-10350.000 €175.000 €35.000 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Schloß Holte-Stukenbrock

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Schloß Holte-Stukenbrock statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Schloß Holte-Stukenbrock (Nordrhein-Westfalen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Bielefeld) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Schloß Holte-Stukenbrock?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.