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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · NORDRHEIN-WESTFALEN

Zwangsversteigerung Nümbrecht: 2 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Nümbrecht (Nordrhein-Westfalen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Nümbrecht2
Ø Verkehrswert324.000 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Wohn-/Geschäftshaus, sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum)2027-01-12

Wohn-/Geschäftshaus, sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum): Nümbrechter Straße 5, 51588 Nümbrecht

51588 Nümbrecht · AG Waldbröl

Verkehrswert / Schätzwert590.000 €
Einstieg / Mindestgebot295.000 €
Reihenhaus, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Altbau ehem. landw. Gebäude in mäßigem Zustand2027-01-27

Reihenhaus, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Altbau ehem. landw. Gebäude in mäßigem Zustand: Bogengasse 4, 51588 Nümbrecht, Huppichteroth

51588 Nümbrecht, Huppichteroth · AG Waldbröl

Verkehrswert / Schätzwert58.000 €
Einstieg / Mindestgebot29.000 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Wohn-/Geschäftshaus, sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum)51588 NümbrechtAG Waldbröl2027-01-12590.000 €295.000 €59.000 €Prüfen →
Reihenhaus, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Altbau ehem. landw. Gebäude in mäßigem Zustand51588 Nümbrecht, HuppichterothAG Waldbröl2027-01-2758.000 €29.000 €5.800 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Nümbrecht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Nümbrecht statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Nümbrecht (Nordrhein-Westfalen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Waldbröl) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Nümbrecht?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.