Einfamilienhaus2026-11-09
Einfamilienhaus: Karinstraße 8, 49828 Neuenhaus
49828 Neuenhaus · AG Nordhorn
Verkehrswert / Schätzwert207.000 €
Einstieg / Mindestgebot103.500 €
Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Neuenhaus (Niedersachsen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.
49828 Neuenhaus · AG Nordhorn
| Objekt & Ort | Gericht / Behörde | Termin | Verkehrswert / Schätzwert | Mindestgebot (50 % / 70 %) | 10 % Sicherheit | Akte & Gutachten |
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| Einfamilienhaus49828 Neuenhaus | AG Nordhorn | 2026-11-09 | 207.000 € | 103.500 € | 20.700 € | Prüfen → |
Die Versteigerungstermine für Objekte in Neuenhaus (Niedersachsen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Nordhorn) öffentlich durchgeführt.
Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.