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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · BADEN-WÜRTTEMBERG

Zwangsversteigerung Lahr: 3 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Lahr (Baden-Württemberg) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Lahr3
Ø Verkehrswert1.899.500 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung3

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Innerstädtische Brachfläche2026-11-13

Innerstädtische Brachfläche: Friedrich-Ebert-Platz, 77933 Lahr

77933 Lahr · AG Lahr

Verkehrswert / Schätzwert1.636.500 €
Einstieg / Mindestgebot818.250 €
2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten2026-12-11

2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten: Fasanengarten 10, 10 a, 12, 77933 Lahr, Kuhbach

77933 Lahr, Kuhbach · AG Lahr

Verkehrswert / Schätzwert905.000 €
Einstieg / Mindestgebot452.500 €
373.56 m²
Wohn- und Geschäftshaus2026-12-18

Wohn- und Geschäftshaus: Offenburger Straße 3, 77933 Lahr

77933 Lahr · AG Lahr

Verkehrswert / Schätzwert3.157.000 €
Einstieg / Mindestgebot1.578.500 €
870 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Innerstädtische Brachfläche77933 LahrAG Lahr2026-11-131.636.500 €818.250 €163.650 €Prüfen →
2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten77933 Lahr, KuhbachAG Lahr2026-12-11905.000 €452.500 €90.500 €Prüfen →
Wohn- und Geschäftshaus77933 LahrAG Lahr2026-12-183.157.000 €1.578.500 €315.700 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Lahr

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Lahr statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Lahr (Baden-Württemberg) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Lahr) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Lahr?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.