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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · NORDRHEIN-WESTFALEN

Zwangsversteigerung Jüchen: 2 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Jüchen (Nordrhein-Westfalen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Jüchen2
Ø Verkehrswert484.100 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Garage, Einfamilienhaus, Einfamilienhausgrundstück mit zwei Einzelgaragen2026-12-16

Garage, Einfamilienhaus, Einfamilienhausgrundstück mit zwei Einzelgaragen: Adolph-Kolping-Straße 11, 41363 Jüchen, Otzenrath

41363 Jüchen, Otzenrath · AG Grevenbroich

Verkehrswert / Schätzwert663.000 €
Einstieg / Mindestgebot331.500 €
Garage, Reihenhaus, Einfamilienhaus (Reihenendhaus), Reihenmittelgarage2027-02-03

Garage, Reihenhaus, Einfamilienhaus (Reihenendhaus), Reihenmittelgarage: Scheulenbend 26, 41363 Jüchen, Kernstadt

41363 Jüchen, Kernstadt · AG Grevenbroich

Verkehrswert / Schätzwert305.200 €
Einstieg / Mindestgebot152.600 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Garage, Einfamilienhaus, Einfamilienhausgrundstück mit zwei Einzelgaragen41363 Jüchen, OtzenrathAG Grevenbroich2026-12-16663.000 €331.500 €66.300 €Prüfen →
Garage, Reihenhaus, Einfamilienhaus (Reihenendhaus), Reihenmittelgarage41363 Jüchen, KernstadtAG Grevenbroich2027-02-03305.200 €152.600 €30.520 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Jüchen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Jüchen statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Jüchen (Nordrhein-Westfalen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Grevenbroich) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Jüchen?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.