Zum Inhalt springen
KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · NIEDERÖSTERREICH (AT)

Zwangsversteigerung Baden bei Wien: 3 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Baden bei Wien (Niederösterreich (AT)) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Baden bei Wien3
Ø Verkehrswert551.667 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung3

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Eigentumswohnung2026-11-24

Eigentumswohnung, 2500 Baden bei Wien, Grabengasse 5

2500 Baden bei Wien · BG Baden

Verkehrswert / Schätzwert354.000 €
Einstieg / Mindestgebot177.000 €
122.17 m²
Eigentumswohnung2026-12-01

Eigentumswohnung, 2500 Baden bei Wien, Christalniggasse 7

2500 Baden bei Wien · BG Baden

Verkehrswert / Schätzwert758.000 €
Einstieg / Mindestgebot379.000 €
226 m²
EigentumswohnungTermin folgt

Eigentumswohnung, 2500 Baden bei Wien, Christalniggasse 7

2500 Baden bei Wien · BG Baden

Verkehrswert / Schätzwert543.000 €
Einstieg / Mindestgebot271.500 €
132 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Eigentumswohnung2500 Baden bei WienBG Baden2026-11-24354.000 €177.000 €35.400 €Prüfen →
Eigentumswohnung2500 Baden bei WienBG Baden2026-12-01758.000 €379.000 €75.800 €Prüfen →
Eigentumswohnung2500 Baden bei WienBG Baden2026/2027543.000 €271.500 €54.300 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Baden bei Wien

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Baden bei Wien statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Baden bei Wien (Niederösterreich (AT)) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Bezirksgericht Baden) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Baden bei Wien?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.