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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · HESSEN

Zwangsversteigerung Aßlar: 3 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Aßlar (Hessen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Aßlar3
Ø Verkehrswert123.693 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung3

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück2026-11-09

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück: Die Heerenwies / Auf´m Harres, 35614 Aßlar

35614 Aßlar · AG Wetzlar

Verkehrswert / Schätzwert3.386 €
Einstieg / Mindestgebot1.693 €
Sonstiges2026-11-09

Sonstiges: In den Weingärten/Auf der Hurth/Im Boden, 35614 Aßlar, Klein-Altenstädten

35614 Aßlar, Klein-Altenstädten · AG Wetzlar

Verkehrswert / Schätzwert891 €
Einstieg / Mindestgebot446 €
Wohnhaus mit Anbau und einer Fertiggarage2027-02-01

Wohnhaus mit Anbau und einer Fertiggarage: Hermannsteiner Straße 57, 35614 Aßlar

35614 Aßlar · AG Wetzlar

Verkehrswert / Schätzwert244.000 €
Einstieg / Mindestgebot122.000 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück35614 AßlarAG Wetzlar2026-11-093.386 €1.693 €339 €Prüfen →
Sonstiges35614 Aßlar, Klein-AltenstädtenAG Wetzlar2026-11-09891 €446 €89 €Prüfen →
Wohnhaus mit Anbau und einer Fertiggarage35614 AßlarAG Wetzlar2027-02-01244.000 €122.000 €24.400 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Aßlar

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Aßlar statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Aßlar (Hessen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Wetzlar) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Aßlar?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.