Einfamilienhaus, 2640 Hart-Enzenreith, Brunnengasse 126
2640 Hart-Enzenreith · BG Neunkirchen
Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Bezirksgericht Neunkirchen (Niederösterreich) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.
2640 Hart-Enzenreith · BG Neunkirchen
7421 Tauchen · BG Neunkirchen
2734 Puchberg am Schneeberg · BG Neunkirchen
| Objekt & Ort | Gericht / Behörde | Termin | Verkehrswert / Schätzwert | Mindestgebot (50 % / 70 %) | 10 % Sicherheit | Akte & Gutachten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus2640 Hart-Enzenreith | BG Neunkirchen | 2026-11-05 | 272.700 € | 195.000 € | 27.270 € | Prüfen → |
| Einfamilienhaus7421 Tauchen | BG Neunkirchen | 2026-11-19 | 101.800 € | 50.900 € | 10.180 € | Prüfen → |
| Einfamilienhaus2734 Puchberg am Schneeberg | BG Neunkirchen | 2026-11-26 | 633.000 € | 331.500 € | 66.300 € | Prüfen → |
Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.
Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.