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ÖSTERREICH · EDIKTSDATEI DER JUSTIZ · 9 BUNDESLÄNDER · NIEDERÖSTERREICH

Zwangsversteigerung Brunn am Gebirge (Ediktsdatei Österreich): 4 aktuelle Liegenschaften

Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Brunn am Gebirge (Niederösterreich) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.

Active Lots / Edikte4
Avg. Valuation348.250 €
Transfer Tax4.6%
Next Auction2027-01-18

Aktuelle Versteigerungsedikte & Liegenschaften

Wohnungseigentumsobjekt2027-01-18

Wohnungseigentumsobjekt, 2345 Brunn am Gebirge, Bahnstraße 6A-6F

2345 Brunn am Gebirge · BG Mödling

Verkehrswert / Schätzwert520.000 €
Einstieg / Mindestgebot416.000 €
317 m²
Eigentumswohnung2027-01-18

Eigentumswohnung, 2345 Brunn am Gebirge, Wienerstraße 4

2345 Brunn am Gebirge · BG Mödling

Verkehrswert / Schätzwert202.000 €
Einstieg / Mindestgebot101.000 €
48.97 m²
Eigentumswohnung2027-01-18

Eigentumswohnung, 2345 Brunn am Gebirge, Wienerstraße 4

2345 Brunn am Gebirge · BG Mödling

Verkehrswert / Schätzwert201.000 €
Einstieg / Mindestgebot100.500 €
48.97 m²
Eigentumswohnung2027-01-18

Eigentumswohnung, 2345 Brunn am Gebirge, Wienerstraße 4

2345 Brunn am Gebirge · BG Mödling

Verkehrswert / Schätzwert470.000 €
Einstieg / Mindestgebot235.000 €
104.16 m²2 Zimmer

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Wohnungseigentumsobjekt2345 Brunn am GebirgeBG Mödling2027-01-18520.000 €416.000 €52.000 €Prüfen →
Eigentumswohnung2345 Brunn am GebirgeBG Mödling2027-01-18202.000 €101.000 €20.200 €Prüfen →
Eigentumswohnung2345 Brunn am GebirgeBG Mödling2027-01-18201.000 €100.500 €20.100 €Prüfen →
Eigentumswohnung2345 Brunn am GebirgeBG Mödling2027-01-18470.000 €235.000 €47.000 €Prüfen →

Häufig gestellte Fragen zur Zwangsversteigerung in Österreich (EO)

Wie hoch ist das Geringste Gebot bei einer Zwangsversteigerung in Österreich?

Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Was ist das Vadium (§ 147 EO) und wie muss es beim Bezirksgericht hinterlegt werden?

Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.

Was bedeutet die 3/4-Grenze für ein Überbot (§ 195 EO)?

Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.