Einfamilienhaus, 4707 Schlüßlberg, Straßfeld 75
4707 Schlüßlberg · BG Grieskirchen
Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Bezirksgericht Grieskirchen (Oberösterreich) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.
4707 Schlüßlberg · BG Grieskirchen
4722 Peuerbach · BG Grieskirchen
4722 Peuerbach · BG Grieskirchen
| Objekt & Ort | Gericht / Behörde | Termin | Verkehrswert / Schätzwert | Mindestgebot (50 % / 70 %) | 10 % Sicherheit | Akte & Gutachten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus4707 Schlüßlberg | BG Grieskirchen | 2026-12-03 | 180.000 € | 162.000 € | 18.000 € | Prüfen → |
| Wohnungseigentumsobjekt4722 Peuerbach | BG Grieskirchen | 2026-12-03 | 295.800 € | 266.220 € | 29.580 € | Prüfen → |
| bebaubare Liegenschaft4722 Peuerbach | BG Grieskirchen | 2026-12-03 | 295.800 € | 266.220 € | 29.580 € | Prüfen → |
Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.
Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.