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SCHWEIZ · SHAB & BETREIBUNGSÄMTER · 26 KANTONE · KANTON NEUENBURG (NEUCHÂTEL)

Grundstücksteigerung Office des faillites du canton de Neuchâtel (SHAB Schweiz): 3 aktuelle Verfahren

Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Office des faillites du canton de Neuchâtel (Kanton Neuenburg (Neuchâtel)) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 3.3 % kantonalen Gebühren.

Active Lots / Edikte3
Avg. Valuation—
Transfer Tax3.3%
Next Auction2026-10-23

Aktuelle SHAB-Grundstücksteigerungen (CHF)

Konkursamtliche Steigerung2026-10-23

Konkursamtliche Grundstücksteigerung ANGELS Invest holding SA en liquidation

2300 La Chaux-de-Fonds · Office des faillites du canton de Neuchâtel

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen260 m²
Konkursamtliche Steigerung2026-10-23

Konkursamtliche Grundstücksteigerung Françoise Pierrette Mathiot, ausgeschlagene Erbschaft

2208 Les Hauts-Geneveys · Office des faillites du canton de Neuchâtel

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen526 m²
Konkursamtliche Steigerung2026-10-23

Konkursamtliche Grundstücksteigerung ANGELS Invest holding SA en liquidation

2300 La Chaux-de-Fonds · Office des faillites du canton de Neuchâtel

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen262 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Konkursamtliche Steigerung2300 La Chaux-de-FondsOffice des faillites du canton de Neuchâtel2026-10-23Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →
Konkursamtliche Steigerung2208 Les Hauts-GeneveysOffice des faillites du canton de Neuchâtel2026-10-23Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →
Konkursamtliche Steigerung2300 La Chaux-de-FondsOffice des faillites du canton de Neuchâtel2026-10-23Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →

Häufig gestellte Fragen zu Grundstücksteigerungen in der Schweiz (SchKG)

Wie funktioniert das Deckungsprinzip (Art. 126 / 142a SchKG) bei Schweizer Grundstücksteigerungen?

Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.

Welche Zahlungsmittel verlangen Schweizer Betreibungsämter für die Anzahlung?

Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer beim Erwerb in der Zwangsverwertung?

Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).