Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Federico Foscale
6850 Lugano-Castagnola · Ufficio esecuzione di Mendrisio
Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobilien- und Grundstücksteigerungen für Lugano-Castagnola (Kanton Tessin (Ticino)) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 1.1 % kantonalen Gebühren.
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| Objekt & Ort | Gericht / Behörde | Termin | Verkehrswert / Schätzwert | Mindestgebot (50 % / 70 %) | 10 % Sicherheit | Akte & Gutachten |
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| Betreibungsamtliche Steigerung6850 Lugano-Castagnola | Ufficio esecuzione di Mendrisio | 2027-04-08 | 13.595 CHF | 6.797 CHF | 1.359 CHF | Prüfen → |
Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.
Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.
Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).