Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Ulrich Wolff
5712 Beinwil am · Betreibungsamt Reinach
Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Betreibungsamt Reinach (Kanton Aargau) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 0.4 % kantonalen Gebühren.
5712 Beinwil am · Betreibungsamt Reinach
| Objekt & Ort | Gericht / Behörde | Termin | Verkehrswert / Schätzwert | Mindestgebot (50 % / 70 %) | 10 % Sicherheit | Akte & Gutachten |
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| Betreibungsamtliche Steigerung5712 Beinwil am | Betreibungsamt Reinach | 2026-12-01 | 1.659.000 CHF | 829.500 CHF | 100.000 CHF | Prüfen → |
Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.
Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.
Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).