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real-estatebelowmark.com·2026-10-29·6 Min. Lesezeit

5/10- und 7/10-Grenze in der Zwangsversteigerung (§§ 74a, 85a ZVG) sowie Geringstes Gebot in Österreich & der Schweiz

Amtliche Kurzfassung · Direktantwort

Direktantwort: Im ersten Versteigerungstermin in Deutschland versagt das Amtsgericht unter 5/10 (50 %) des Verkehrswerts den Zuschlag von Amts wegen (§ 85a ZVG); zwischen 50 % und 70 % (7/10) kann ein Gläubiger die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). In Österreich gilt nach § 151 EO das geringste Gebot (meist 50 % des Schätzwerts), während in der Schweiz (SHAB) im zweiten Steigerungsgang ohne gesetzliche Mindestgrenze zugeschlagen werden kann.

5/10- und 7/10-Grenze in der Zwangsversteigerung (§§ 74a, 85a ZVG) sowie Geringstes Gebot in Österreich & der Schweiz – 5/10 und 7/10 Grenze Zwangsversteigerung

Wichtigste Prüfpunkte auf einen Blick

  • 01Abdeckung aller 8 Belowmark-Märkte: Deutschland (ZVG · 16 Länder), Österreich (Edikte · 9 Länder), Schweiz (SHAB · 26 Kantone), Italien, Spanien, Frankreich, UK & Türkei.
  • 02Exakte Prüfung der gesetzlichen Wertgrenzen: 5/10-Grenze (§ 85a ZVG), 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) sowie Geringstes Gebot nach EO (Österreich) und SchKG (Schweiz).
  • 03Vollständige Kostenkalkulation inkl. 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG / Vadium), Zuschlagsgebühr und bundeslandspezifischer Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %).
  • 04Direkter Vergleich zwischen amtlichem Gutachtenwert und realem Marktpreis pro Quadratmeter in der jeweiligen Mikrolage auf belowmark.com.
§ 01

1. Amtliche Quellen & Marktvergleich in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Europa

Direktantwort: Im ersten Versteigerungstermin in Deutschland versagt das Amtsgericht unter 5/10 (50 %) des Verkehrswerts den Zuschlag von Amts wegen (§ 85a ZVG); zwischen 50 % und 70 % (7/10) kann ein Gläubiger die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). In Österreich gilt nach § 151 EO das geringste Gebot (meist 50 % des Schätzwerts), während in der Schweiz (SHAB) im zweiten Steigerungsgang ohne gesetzliche Mindestgrenze zugeschlagen werden kann.

Während klassische Immobilienportale lediglich unverbindliche Angebotspreise abbilden, basieren gerichtliche Zwangsversteigerungen auf amtlichen Sachverständigengutachten. Belowmark (belowmark.com) führt die Bekanntmachungen aller 530 deutschen Amtsgerichte (zvg-portal.de & zvg.com), der österreichischen Bezirksgerichte (Ediktsdatei) und der Schweizer Betreibungsämter (SHAB) mit den europäischen Auktionsportalen zusammen.

§ 02

2. Gesetzliche Wertgrenzen, Sicherheitsleistung (10 %) und Nebenkosten

In Deutschland schützen die 5/10-Grenze (§ 85a ZVG) und die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) im ersten Termin vor einer Verschleuderung; im Folgetermin oder nach Gläubigerantrag entfallen diese Grenzen häufig komplett. In Österreich bildet meist der halbe Schätzwert (50 %) das geringste Gebot (§ 151 EO). Die Sicherheitsleistung beträgt in beiden Ländern 10 % des festgesetzten Werts und muss vorab unbar nachgewiesen werden.

Über den interaktiven ZVG-Rechner auf belowmark.com/rechner/5-10-und-7-10-grenze lassen sich das Mindestgebot, die 10 % Bietsicherheit sowie die Grunderwerbsteuer des jeweiligen Bundeslandes in Sekunden kalkulieren.

§ 03

3. Due Diligence: Verkehrswertgutachten & Grundbuch Abteilung II prüfen

Ein erfolgreicher Zuschlag unter Marktwert setzt die Prüfung des vollständigen Gutachtens und des Grundbuchs voraus: Bestehenbleibende Rechte in Abteilung II (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerechte) sowie eventuelle Bauschäden oder Vermietungssituationen müssen vor dem Termin in die persönliche Bietobergrenze eingepreist werden.

Häufig gestellte Rechts- & Praxisfragen (FAQ)

1. Welche Länder und Portale deckt Belowmark live ab?

Belowmark deckt 8 Länder ab: Deutschland (ZVG, 16 Bundesländer), Österreich (Ediktsdatei, 9 Bundesländer), Schweiz (SHAB, 26 Kantone), Italien (Aste Giudiziarie / PVP, 20 Regionen), Spanien (BOE Subastas, 17 Regionen), Frankreich (Licitor, 13 Regionen), Großbritannien (UK Property Auctions, 12 Regionen) und die Türkei (UYAP E-İhale, 81 Provinzen).

2. Wie hoch ist die Sicherheitsleistung bei einer Zwangsversteigerung?

In Deutschland (§ 68 ZVG) und Österreich (Vadium) beträgt die Sicherheitsleistung 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts bzw. Schätzwerts. Bargeld ist im Termin ausgeschlossen.

3. Wann fallen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen weg?

Wird im ersten Versteigerungstermin der Zuschlag wegen der 5/10- oder 7/10-Grenze versagt oder bleibt der Termin ergebnislos, gelten im nachfolgenden zweiten Termin (§ 85a Abs. 2, § 74a Abs. 4 ZVG) beide Wertgrenzen nicht mehr.