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real-estatebelowmark.com·2026-10-30·6 Min. Lesezeit

Frankreich (Licitor · 13 Regionen), Schweiz (SHAB · 26 Kantone) & England/UK (Property Auctions · 12 Regionen) im Fokus

Amtliche Kurzfassung · Direktantwort

Direktantwort: Belowmark erschließt neben dem DACH-Raum auch die gerichtlichen Versteigerungen der französischen Tribunaux Judiciaires (Licitor in 13 Regionen), die Schweizer Betreibungsauktionen (SHAB in 26 Kantonen) sowie die britischen RICS-Immobilienauktionen in 12 UK-Regionen inklusive lokaler Gebühren- und Steuerberechnung.

Frankreich (Licitor · 13 Regionen), Schweiz (SHAB · 26 Kantone) & England/UK (Property Auctions · 12 Regionen) im Fokus – Frankreich Licitor Schweiz SHAB UK Property Auctions

Wichtigste Prüfpunkte auf einen Blick

  • 01Abdeckung aller 8 Belowmark-Märkte: Deutschland (ZVG · 16 Länder), Österreich (Edikte · 9 Länder), Schweiz (SHAB · 26 Kantone), Italien, Spanien, Frankreich, UK & Türkei.
  • 02Exakte Prüfung der gesetzlichen Wertgrenzen: 5/10-Grenze (§ 85a ZVG), 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) sowie Geringstes Gebot nach EO (Österreich) und SchKG (Schweiz).
  • 03Vollständige Kostenkalkulation inkl. 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG / Vadium), Zuschlagsgebühr und bundeslandspezifischer Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %).
  • 04Direkter Vergleich zwischen amtlichem Gutachtenwert und realem Marktpreis pro Quadratmeter in der jeweiligen Mikrolage auf belowmark.com.
§ 01

1. Amtliche Quellen & Marktvergleich in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Europa

Direktantwort: Belowmark erschließt neben dem DACH-Raum auch die gerichtlichen Versteigerungen der französischen Tribunaux Judiciaires (Licitor in 13 Regionen), die Schweizer Betreibungsauktionen (SHAB in 26 Kantonen) sowie die britischen RICS-Immobilienauktionen in 12 UK-Regionen inklusive lokaler Gebühren- und Steuerberechnung.

Während klassische Immobilienportale lediglich unverbindliche Angebotspreise abbilden, basieren gerichtliche Zwangsversteigerungen auf amtlichen Sachverständigengutachten. Belowmark (belowmark.com) führt die Bekanntmachungen aller 530 deutschen Amtsgerichte (zvg-portal.de & zvg.com), der österreichischen Bezirksgerichte (Ediktsdatei) und der Schweizer Betreibungsämter (SHAB) mit den europäischen Auktionsportalen zusammen.

§ 02

2. Gesetzliche Wertgrenzen, Sicherheitsleistung (10 %) und Nebenkosten

In Deutschland schützen die 5/10-Grenze (§ 85a ZVG) und die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) im ersten Termin vor einer Verschleuderung; im Folgetermin oder nach Gläubigerantrag entfallen diese Grenzen häufig komplett. In Österreich bildet meist der halbe Schätzwert (50 %) das geringste Gebot (§ 151 EO). Die Sicherheitsleistung beträgt in beiden Ländern 10 % des festgesetzten Werts und muss vorab unbar nachgewiesen werden.

Über den interaktiven ZVG-Rechner auf belowmark.com/rechner/5-10-und-7-10-grenze lassen sich das Mindestgebot, die 10 % Bietsicherheit sowie die Grunderwerbsteuer des jeweiligen Bundeslandes in Sekunden kalkulieren.

§ 03

3. Due Diligence: Verkehrswertgutachten & Grundbuch Abteilung II prüfen

Ein erfolgreicher Zuschlag unter Marktwert setzt die Prüfung des vollständigen Gutachtens und des Grundbuchs voraus: Bestehenbleibende Rechte in Abteilung II (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerechte) sowie eventuelle Bauschäden oder Vermietungssituationen müssen vor dem Termin in die persönliche Bietobergrenze eingepreist werden.

Häufig gestellte Rechts- & Praxisfragen (FAQ)

1. Welche Länder und Portale deckt Belowmark live ab?

Belowmark deckt 8 Länder ab: Deutschland (ZVG, 16 Bundesländer), Österreich (Ediktsdatei, 9 Bundesländer), Schweiz (SHAB, 26 Kantone), Italien (Aste Giudiziarie / PVP, 20 Regionen), Spanien (BOE Subastas, 17 Regionen), Frankreich (Licitor, 13 Regionen), Großbritannien (UK Property Auctions, 12 Regionen) und die Türkei (UYAP E-İhale, 81 Provinzen).

2. Wie hoch ist die Sicherheitsleistung bei einer Zwangsversteigerung?

In Deutschland (§ 68 ZVG) und Österreich (Vadium) beträgt die Sicherheitsleistung 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts bzw. Schätzwerts. Bargeld ist im Termin ausgeschlossen.

3. Wann fallen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen weg?

Wird im ersten Versteigerungstermin der Zuschlag wegen der 5/10- oder 7/10-Grenze versagt oder bleibt der Termin ergebnislos, gelten im nachfolgenden zweiten Termin (§ 85a Abs. 2, § 74a Abs. 4 ZVG) beide Wertgrenzen nicht mehr.