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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · FREIBURG (CH)

Office des poursuites de la Glâne: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Office des poursuites de la Glâne (Freiburg (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert—
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Betreibungsamtliche Steigerung2026-09-25

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Bernard Despont

1680 Romont FR · Office des poursuites de la Glâne

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen
Betreibungsamtliche Steigerung2026-09-25

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Fabrice Solon

1680 Romont FR · Office des poursuites de la Glâne

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung1680 Romont FROffice des poursuites de la Glâne2026-09-25Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung1680 Romont FROffice des poursuites de la Glâne2026-09-25Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Office des poursuites de la Glâne

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Office des poursuites de la Glâne?

Aktuell sind am Office des poursuites de la Glâne (Freiburg (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Office des poursuites de la Glâne?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.