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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · WALLIS (CH)

Office des faillites du Bas-Valais: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Office des faillites du Bas-Valais (Wallis (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert260.500 €
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Konkursamtliche Steigerung2026-12-16

Konkursamtliche Grundstücksteigerung Belgacem HANTACH

1870 Monthey · Office des faillites du Bas-Valais

Verkehrswert / Schätzwert241.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot120.500 CHF
Wertgrenzen entfallen278 m²
Konkursamtliche Steigerung2026-12-09

Konkursamtliche Grundstücksteigerung Catherine GRANDJEAN

1870 Monthey · Office des faillites du Bas-Valais

Verkehrswert / Schätzwert280.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot140.000 CHF
Wertgrenzen entfallen3.5 Zi.

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Konkursamtliche Steigerung1870 MontheyOffice des faillites du Bas-Valais2026-12-16241.000 CHF120.500 CHF24.100 CHFPrüfen →
Konkursamtliche Steigerung1870 MontheyOffice des faillites du Bas-Valais2026-12-09280.000 CHF140.000 CHF28.000 CHFPrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Office des faillites du Bas-Valais

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Office des faillites du Bas-Valais?

Aktuell sind am Office des faillites du Bas-Valais (Wallis (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Office des faillites du Bas-Valais?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.