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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · NIEDERÖSTERREICH (AT)

Bezirksgericht Schwechat: 4 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Bezirksgericht Schwechat (Niederösterreich (AT)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine4
Ø Verkehrswert193.250 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Dokumenten4

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Wohnungseigentumsobjekt2026-12-04

Wohnungseigentumsobjekt, 2325 Himberg, Bahnstraße 7 ident Hintere Ortsstraße 53

2325 Himberg · BG Schwechat

Verkehrswert / Schätzwert124.000 €
Einstieg / Mindestgebot68.000 €
40.86 m²2 Zimmer
Hausanteil2026-12-04

Hausanteil, 2325 Himberg, Bahnstraße 7 ident Hintere Ortsstraße 53

2325 Himberg · BG Schwechat

Verkehrswert / Schätzwert12.000 €
Einstieg / Mindestgebot68.000 €
480 m²
Eigentumswohnung2026-12-04

Eigentumswohnung, 2320 Schwechat, Mannswörtehr Straße 6-8/Jesuitenmühlstraße 3

2320 Schwechat · BG Schwechat

Verkehrswert / Schätzwert259.000 €
Einstieg / Mindestgebot197.432 €
82.9 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Wohnungseigentumsobjekt2325 HimbergBG Schwechat2026-12-04124.000 €68.000 €13.600 €Prüfen →
Hausanteil2325 HimbergBG Schwechat2026-12-0412.000 €68.000 €13.600 €Prüfen →
Eigentumswohnung2320 SchwechatBG Schwechat2026-12-04259.000 €197.432 €26.680 €Prüfen →
Einfamilienhaus2325 VelmBG Schwechat2026-12-17378.000 €302.400 €37.800 €Prüfen →

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Bezirksgericht Schwechat?

Aktuell sind am Bezirksgericht Schwechat (Niederösterreich (AT)) 4 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 0 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Bezirksgericht Schwechat?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.