Zum Inhalt springen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT · ST. GALLEN (CH)

Betreibungsamt Region Rorschach: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Betreibungsamt Region Rorschach (St. Gallen (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert1.175.000 €
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Betreibungsamtliche Steigerung2026-11-04

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Baki Irin

9400 Rorschach · Betreibungsamt Region Rorschach

Verkehrswert / Schätzwert750.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot375.000 CHF
Wertgrenzen entfallen
Betreibungsamtliche Steigerung2026-11-03

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung ZimmerMeister RP GmbH

9400 Rorschach · Betreibungsamt Region Rorschach

Verkehrswert / Schätzwert1.600.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot800.000 CHF
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung9400 RorschachBetreibungsamt Region Rorschach2026-11-04750.000 CHF375.000 CHF75.000 CHFPrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung9400 RorschachBetreibungsamt Region Rorschach2026-11-031.600.000 CHF800.000 CHF160.000 CHFPrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Betreibungsamt Region Rorschach

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Betreibungsamt Region Rorschach?

Aktuell sind am Betreibungsamt Region Rorschach (St. Gallen (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Betreibungsamt Region Rorschach?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.