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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · GRAUBÜNDEN (CH)

Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina (Graubünden (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert—
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Betreibungsamtliche Steigerung2026-09-18

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Triacca Italo

1061 Registro fondiario · Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen49 m²
Betreibungsamtliche Steigerung2026-06-30

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Italo Triacca

1061 Registro fondiario · Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen857 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung1061 Registro fondiarioBetreibungs- und Konkursamt der Region Bernina2026-09-18Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung1061 Registro fondiarioBetreibungs- und Konkursamt der Region Bernina2026-06-30Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina?

Aktuell sind am Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina (Graubünden (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Betreibungs- und Konkursamt der Region Bernina?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.